Kanzlei Dr. Steiner

Vorwärts und
in die Zukunft.

Steuernews für Ärzte

Leistungen einer Privatklinik

Krankenhauszimmer

Umsatzsteuerfreiheit privater Krankenhäuser

Umsatzsteuerfreie Krankenhausleistungen i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) liegen vor, wenn die Leistungen sowie damit eng verbundene Umsätze „von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder unter Bedingungen, welche mit den Bedingungen für diese Einrichtungen in sozialer Hinsicht vergleichbar sind, von Krankenanstalten, Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik und anderen ordnungsgemäß anerkannten Einrichtungen gleicher Art durchgeführt“ werden. Die Mitgliedstaaten haben die Leistungen unter diesen Voraussetzungen steuerfrei zu stellen.

FG-Urteil

Das Finanzgericht/FG München entschied, dass „Umsätze aus dem Betrieb eines Krankenhauses, das nicht nach § 108 SGB V zugelassen ist, … nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG steuerfrei“ sind (Leitsatz Urteil vom 18.10.2023, 3 K 317/18). Im Streitfall rechnete eine nicht zugelassene Privatklinik wie folgt ab: Medizinisch indizierte Behandlungen wurden ohne Ausweis von Umsatzsteuer abgerechnet. Die Feststellung der medizinischen Indikation traf der jeweils behandelnde Arzt unter den dort tätigen Belegärzten. Umsatzsteuerfrei abgerechnet wurden auch die Unterkunftskosten. Schönheitsoperationen und vereinzelte Übernachtungen von Begleitpersonen sowie deren Verpflegung wurden – da medizinisch nicht indiziert – zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Das Finanzamt erkannte die Umsatzsteueraufteilung der Klinik nicht an.

Soziale Vergleichbarkeit

Die Umsatzsteuerpflicht privater Krankenhäuser entscheidet sich letztlich immer danach, ob deren Leistungen mit denen der öffentlich rechtlichen Kliniken sozial vergleichbar sind. Das FG nahm hierbei als Prüfungsmaßstab primär die Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und des Krankenhausentgeltgesetzes.

Revisionsverfahren

Der Bundesfinanzhof/BFH wird anhand dieses Falles die Gelegenheit haben zu entscheiden, ob der Maßstab für die Prüfung der Umsatzsteuerfreiheit unter Bedingungen durchgeführt werden muss, die mit den Bedingungen für Einrichtungen des öffentlichen Rechts in sozialer Hinsicht vergleichbar sind. Diese Frage ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Das Revisionsverfahren ist unter dem Az. XI R 36/23 anhängig.

Stand: 26. November 2024

Bild: Business Image - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Winter 2024

Nahrungsergänzungsmittel

Aufwendungen für Vitaminpräparate trotz ärztlicher Anordnung keine außergewöhnliche Belastung

Care-Plus-Verträge

Umsatzsteuerpflicht von Leistungen medizinischer Versorgungszentren

Kapitalanlagecheck

Warum Ärzte den 15. Dezember beachten sollten

Leistungen einer Privatklinik

Kriterien für umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen von Privatkliniken

Pflegegelder für Pflegepersonen

Neue OFD-Verfügung zur Steuerpflicht von Pflegeleistungen als Praxisleitfaden

Aufbewahrungsfristen 2024/2025

Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfristen zum Jahresende 2024 enden

Honorarverjährung 2024/2025

Patientenrechnungen aus dem Jahr 2021 drohen zu verjähren

Kanzlei Dr. Steiner work Hindenburgstraße 6 96450 Coburg Deutschland work +499561860460 fax +499561860466 http:/www.wp-steiner.de/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369