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Steuernews für Mandanten

Abschaltung von „sv.net“

Tastatur mit Schloss davor

Neues SV-Meldeportal

Die Sozialversicherungsträger haben zum 4.10.2023 das neue SV-Meldeportal eröffnet (https://app.sv-meldeportal.de/de/login). Es bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen.

Ende der Übergangzeit

In einer Übergangszeit bis zum 29.2.2024 konnte das Vorläuferprodukt sv.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden. Ab dem 1.3.2024 können Meldungen ausschließlich über das neue SV-Meldeportal abgegeben werden.

Stand: 28. Januar 2024

Bild: HappyBall3692 - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Februar 2024

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Renten 2024

Was Rentner in 2024 beachten sollten

Neuerungen bei den Jahressteuerbescheinigungen 2024

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Nullsteuern für Photovoltaikanlagen

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Immobilienerwerb Kanada

EuGH kippt Steuerprivileg für inländische vermietete Immobilien

eRechnungen für Unternehmer

Unternehmer müssen sich auf Neuregelungen aus dem Umsatzsteuerrecht in Bezug auf elektronische Rechnungen mit B2B-Bereich einstellen

Abschaltung von „sv.net“

Übergangsregelung endet zum 29.2.2024

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